Grenzabstände und Sicherheit
Bevor ein Kletterturm errichtet wird, müssen neben gesetzlichen Vorschriften auch sicherheitsrelevante Dinge beachtet werden. Mieter des Hauses müssen auf alle Fälle vorher ihren Vermieter um Genehmigung fragen, damit es zu keinen Differenzen kommt. Bei Wohneigentümern kommt diese Frage erst gar nicht auf. In der Regel werden Spieltürme im Garten aufgestellt. Die bevorzugte Stelle muss so eben wie möglich sein, damit die Statik stimmt. Wichtig ist, dass der Untergrund unter dem Kletterturm weich ist, damit es zu keinen Verletzungen kommen kann. Dafür eignet sind auch Sand, Rindenmulch oder Fallschutzmatten, die oft vom Hersteller der Spielgeräte angeboten werden. Wird der Turm nahe am Nachbarzaun errichtet, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein bestimmter Sicherheitsradius gewährleistet wird. Ansonsten könnten sich die Kinder am Zaun verletzen. Selbstverständlich sollten sich rund um das Spielgerät auch keine Stromleitungen oder andere verlegten Kabel befinden. Ansonsten gelten für die Nutzung des Spielturms für private Zwecke keine speziellen Vorschriften. Wird er allerdings öffentlich genutzt, müssen DIN Normen eingehalten und entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.


  Der Bauplan muss genau befolgt werden. Wird dieser nach eigenen Vorstellungen verändert oder werden am errichteten Spielgerät zusätzliche Spielgeräte angebaut, dann verweigert der Hersteller im Schadensfall oft die Haftung. Wegen dem Grenzabstand zum Nachbarn kommt es öfters zu Meinungsverschiedenheiten. Die Rechtssprechung definiert den Kletterturm als bauliche Anlage, nicht aber als Aufenthaltsraum. Theoretisch kann das Spielgerät also direkt am Nachbarzaun errichtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich bei der zuständigen Gemeinde nach etwaigen Richtlinien. Außerdem bekommt der Anfragende oft sehr wichtige Infos, die ihm mehr Sicherheit geben. Da die Bauverordnungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen, wird empfohlen, sich vorher beim örtlichen Bauamt zu erkundigen.



Schon beim Kauf sollte unbedingt darauf geachtet werden, GS oder TÜV geprüfte Systeme zu kaufen. An Qualität und Langlebigkeit sollte auf keinen Fall gespart werden. Zwar werden viele verschiedene und günstige Modelle angeboten, aber leider nicht immer mit Sicherheitszertifikat. Um die Sicherheit des Spielturms zu gewährleisten und um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, müssen gewisse Pflichten erfüllt werden. Nach dem Aufbau des Spielgerätes muss dieses nochmals eingehends auf Standsicherheit und etwaige Mängel untersucht werden. Schrauben und Muttern müssen fest angezogen sein. Seile sollten eine gewisse Straffheit und Festigkeit aufweisen. Sehr wichtig ist es auch, dass Griffe und Sitze fest installiert wurden. Der Bereich um das Spielgerät herum muss nach verbliebenen Baumaterialien, Schrauben usw. abgesucht werden. Für den Aufbau des Spielgerätes kann als Zeitaufwand ein ganzer Tag gerechnet werden. Eigentlich braucht man nicht viel an Hilfsmitteln. Neben dem üblichen Werkzeug benötigt man eine Bohrmaschine, Wasserwaage und Spaten. Je nach Größe des Fundaments berechnet sich die Menge des benötigten Betons.

Beispiel: Sicherheitsabstand bei einem Spielturm mit Schaukelanlage und Rutsche


Gewisse Sicherheitsabstände sind zwingend erforderlich, um Verletzungen auszuschließen. Beispielsweise der Abstand von der Schaukel zum Boden und auch die Differenzen zwischen zwei nebeneinander installierten Spielgeräten. Pfosten sollten weit entfernt vom schaukelnden Kind aufgestellt sein. Daher empfiehlt es sich, die Betriebsanleitung genau zu studieren. In etwa alle zwei Wochen muss die gesamte Anlage auf Mängel überprüft werden. Vor allem die Bodenverankerungen sollten genau inspiziert werden.

Im Winter kommt es durch die großen Temperaturschwankungen zu Schäden an Holz und Metall. Diese sollten unverzüglich beseitigt werden. Das Zubehör, wie Schaukel und Rutsche, baut man am besten ab und lagert es in einem trockenen Raum. In der kalten Jahreszeit ist es ohnehin sicherer für die Kinder, den Spielturm nicht zu benutzen. Nach dieser Winterperiode müssen unbedingt die Seile und Haken, die durch die Kälte und Feuchtigkeit eventuelle Schäden erlitten haben, genau unter die Lupe genommen werden. Grundsätzlich müssen die Kinder beaufsichtigt werden, wenn sie sich am Spielgerät austoben. Vor allem bei hoher Luftfeuchtigkeit oder Regen besteht eine erhöhte Rutschgefahr und somit Verletzungsrate.
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