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Thüros – Innovation pur

Freitag, 31. Juli 2009

Die Firma Thüros wurde zwar erst im Jahre 1992 gegründet, hat sich aber inzwischen zu DEM Trendsetter der gesamten Grillszene entwickelt. Kaum ein anderes Unternehmen auf dem nationalen, teilweise auch auf dem internationalen, Markt kann mit der Innovationsfreudigkeit von Thüros mithalten. Bei Thüros merkt man einfach, dass Grillen Leidenschaft pur ist.

Aber was genau macht Thüros so anders?

Nun, nehmen wir zum Beispiel den Grill mit Kaminzugeffekt. Zwar hat Thüros den Kaminzugeffekt nicht erfunden (das geht bei einem physikalischen Gesetz ja auch nicht), die Firma hat aber als eine der ersten verstanden diesen Effekt perfekt für die eigenen Zwecke zu nutzen. Die haben somit immer einen optimalen Zug und auch das Anzünden geht sehr einfach von der Hand. Bei Thüros Grills braucht man nicht mit einer Pumpe oder einem Blasebalg ständig Luft in die Kohlen zu pusten, der Kaminzugeffekt führt den Kohlen immer die richtige Menge Sauerstoff zu.

Ein weiteres Beispiel für die Innovationsfreudigkeit der Firma Thüros ist die Erfindung komplett neuer Produkte. Thüros war zum Beispiel einer der ersten Hersteller, der einen Grill speziell für die Befestigung am Balkongeländer oder an der Schiffsreling konzipiert hat.

Auch im Bereich der Campinggrills ist eine große Innovationsfreude zu spüren. Fast jedes Jahr lässt sich der Hersteller in diesem Segment etwas Neues einfallen, die Geräte werden immer praktischer und immer kleiner. Mittlerweile gibt es sogar Taschengrills die extrem unscheinbar aussehen, sich aber in enorm kurzer Zeit zu einem vollwertigen Grill aufbauen lassen.

Wie aber kommt es dass Thüros so innovativ ist?

Nun, die Gründe sind vielschichtig, sehr wichtig aber ist die Nähe zur ?Grillbasis? selber. So veranstaltet Thüros zum Beispiel jedes Jahr ein großes Grillevent auf dem eigenen Betriebsgelände. Hier treffen sich Profis und Laien zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch. Die hier aufkommenden Ideen werden von Thüros aufgenommen, weiterentwickelt und, sofern die Idee für gut befunden wird, auf den Markt gebracht.

Rechtliche Aspekte beim Thema Grillen – Grillrecht

Montag, 10. Dezember 2007

Deutschland ist das Land der Gesetze, das Land der Einschränkungen und das Land der Bürokratie! Auch beim Grillen trifft diese Aussage leider zu und so gibt es eine ganze Menge Gesetze und Urteile rund um das Thema Grillen. Wer Grillen will und sich nicht irgendwann vor Gericht wiederfinden möchte, tut gut daran, das Grillgesetz genau zu studieren und sich an die Beschlüsse der Gerichte zu halten.Wie auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautet auch der oberste Grundsatz beim Grillrecht dass das persönliche Recht des Einzelnen genau da endet wo es das Recht eines anderen Menschen angreift oder einschränkt. Im Klartexte heißt das: Es muss Rücksicht genommen werden. Wenn ich jeden Tag grillen möchte, mein Nachbar sich aber dadurch in seiner Lebensqualität eingeschränkt fühlt, werde ich meinem Wunsch nicht nachkommen können.Gerade bei sommerlichen Gartenfesten wird ein weiterer Grundsatz gerne außer Acht gelassen, die Nachtruhe. Ab 22 Uhr darf im Freien kein Lärm mehr erzeugt werden der Nachbarn stören könnte. Eine Party ist also ggf. in das Haus oder in eine Gartenlaube zu verlagern. Sollte das nicht möglich sein, ist zumindest laute Musik oder laute Gespräche / lautes Lachen zu vermeiden.Ein weiteres Urteil besagt, dass Grillen grundsätzlich immer dann verboten ist, wenn Qualm in konzentrierter Form in die Räumlichkeiten von Nachbarn zieht. Wer diesen Punkt nicht beachtet, riskiert eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Bußgeld.

Die wichtigste aller Fragen und gleichzeitig auch die umstrittenste ist diejenige, nach der Häufigkeit mit der gegrillt werden darf.

Die Gerichte haben dazu beschlossen, dass generell zweimal im Monat gegrillt werden darf – allerdings nur in dem Teil des Gartens der von den Nachbarn am weitesten entfernt liegt. Das Grillen darf dabei in die Zeit von 17:00 bis 22:30 Uhr fallen.

Wer keinen Garten hat, darf einmal im Monat auf dem Balkon oder der Terrasse grillen. Die Nachbarn müssen allerdings in diesem Fall 48 Stunden vorher informiert werden.