Deutschland ist das Land der Gesetze, das Land der Einschränkungen und das Land der Bürokratie! Auch beim Grillen trifft diese Aussage leider zu und so gibt es eine ganze Menge Gesetze und Urteile rund um das Thema Grillen. Wer Grillen will und sich nicht irgendwann vor Gericht wiederfinden möchte, tut gut daran, das Grillgesetz genau zu studieren und sich an die Beschlüsse der Gerichte zu halten.Wie auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautet auch der oberste Grundsatz beim Grillrecht dass das persönliche Recht des Einzelnen genau da endet wo es das Recht eines anderen Menschen angreift oder einschränkt. Im Klartexte heißt das: Es muss Rücksicht genommen werden. Wenn ich jeden Tag grillen möchte, mein Nachbar sich aber dadurch in seiner Lebensqualität eingeschränkt fühlt, werde ich meinem Wunsch nicht nachkommen können.Gerade bei sommerlichen Gartenfesten wird ein weiterer Grundsatz gerne außer Acht gelassen, die Nachtruhe. Ab 22 Uhr darf im Freien kein Lärm mehr erzeugt werden der Nachbarn stören könnte. Eine Party ist also ggf. in das Haus oder in eine Gartenlaube zu verlagern. Sollte das nicht möglich sein, ist zumindest laute Musik oder laute Gespräche / lautes Lachen zu vermeiden.Ein weiteres Urteil besagt, dass Grillen grundsätzlich immer dann verboten ist, wenn Qualm in konzentrierter Form in die Räumlichkeiten von Nachbarn zieht. Wer diesen Punkt nicht beachtet, riskiert eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Bußgeld.
Die wichtigste aller Fragen und gleichzeitig auch die umstrittenste ist diejenige, nach der Häufigkeit mit der gegrillt werden darf.
Die Gerichte haben dazu beschlossen, dass generell zweimal im Monat gegrillt werden darf – allerdings nur in dem Teil des Gartens der von den Nachbarn am weitesten entfernt liegt. Das Grillen darf dabei in die Zeit von 17:00 bis 22:30 Uhr fallen.
Wer keinen Garten hat, darf einmal im Monat auf dem Balkon oder der Terrasse grillen. Die Nachbarn müssen allerdings in diesem Fall 48 Stunden vorher informiert werden.
Schlagworte: Grillen











